Sicher vor Arzneimittelfälschungen


Neues Onlineverfahren für Apotheken
Sicher vor Arzneimittelfälschungen

Apotheken können ab 1. April den Zugang zum Fälschungsschutzportal securPharm beantragen. Die sichere Identifikation soll das Einschleusen gefälschter Medikamente in die Lieferkette unterbinden.

Zugang und Registrierung ab 1. April

Für einen Zugang müssen sich Apotheken bei der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) über das N-Ident-Verfahren legitimieren lassen und erhalten dann ein elektronisches Zertifikat (N-ID). Dieses ist die Voraussetzung für die Anbindung an die securPharm-Datenbank, in welche die Arzneimittelhersteller zu jeder Medikamentenpackung alle notwendigen Verpackungsdaten einpflegen.

Alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel müssen in Deutschland ab dem 9. Februar 2019 über eine individuelle Seriennummer auf der Verpackung verfügen. Durch das Scannen in der Apotheke erfolgt ein automatischer Datenabgleich und damit eine Überprüfung der Echtheit. Erst nach einer positiven Rückmeldung bekommt der Patient das Medikament ausgehändigt.

Arzneimittelsicherheit für Patienten erhöht

„Die Apotheken werden bestens vorbereitet sein, um ihre Patienten auch weiterhin mit allen notwendigen Arzneimitteln zu versorgen, wenn die Fälschungsschutzrichtlinie Anfang nächsten Jahres in Kraft tritt“, versichert Dr. Hans-Peter Hubmann, ABDA-Vorstandsmitglied und securPharm-Verantwortlicher. Die Apotheken haben ausreichend Zeit, um sich vor dem Beginn des Scharfschaltens von securPharm am 9. Februar 2019 mit den neuen Sicherheitsprüfungen und geänderten Arbeitsprozessen vertraut zu machen. „Mit dem System erhöhen die Apotheker die Arzneimittelsicherheit für ihre Patienten noch einmal deutlich“, betont Hubmann.

Quelle: ABDA

Weiterführende Informationen zum N-Ident-Verfahren finden Sie auf der Seite der NGDA.

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